Ihre Anwälte für Strafrecht

Mit den Rechtsanwälten Schumacher, Goldbach, Wohlschläger, Böttcher und Dr. Förster haben Sie 4 Fachanwälte für Strafrecht und einen ehemaligen Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als ausgewiesene Experten im Strafrecht an Ihrer Seite, die über eine langjährige Erfahrung verfügen und Ihren Rechten in einem Strafverfahren Geltung verschaffen. Dieses Experten-Team steht für eine professionelle Verteidigung und lebt die Philosophie, dass Strafverteidigung oftmals Kampf ist.

Es ist aber immer das oberste Ziel, das Verfahren baldmöglichst zur Einstellung zu bringen und eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden.

Das Strafrecht umfasst unter anderem:

Allgemeines Strafrecht

Der Begriff „allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in den Gesetzen des Strafrechts. Dessen ungeachtet erfordern nicht nur umfangreiche, sondern auch überschaubare Strafverfahren kompetentes Fachwissen, weshalb Sie auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts sich an einen entsprechenden spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger wenden sollten.

Arztstrafrecht

Das Risiko, dass sich Mediziner (Ärzte und z. T auch Apotheker) der Strafverfolgung ausgesetzt sehen, ist berufsbedingt erhöht. Dieses Risiko manifestiert sich sowohl in dem medizinischen Tätigkeitsfeld des Arztes als auch in seiner unternehmerischen Funktion.

Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine Gesetzesübertretung, die unterhalb einer Straftat anzusiedeln ist und für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Bei einigen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße auch als Nebenfolge ein Fahrverbot (maximal drei Monate) verhängt sowie Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen werden.

Ein derartiger Verstoß kann erhebliche Folgen für den Betroffenen haben.

Das Ordnungswidrigkeitsrecht umfasst unter anderem:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Abstandsunterschreitungen
  • Handyverstöße am Steuer
  • Rotlichtverstoß
  • Führen eines KfZ unter Einfluss berauschender Mittel (Drogen/Alkohol unterhalb strafrechtlicher Bewertungsgrenzen)
  • Verstoß gegen Ladungssicherung/Ladungsmängel
  • Verstoß gegen Lenk – und Ruhezeiten

 

Kapitalstrafrecht

Ein Mandant, der ein Tötungsdelikt begangen haben soll, ist für jeden Strafverteidiger eine gewaltige Herausforderung. Nicht nur die Medien, sondern auch die Fachöffentlichkeit verfolgen den Verfahrensverlauf mit Spannung. Unsicherheit kann sich hier kein Anwalt leisten. Das Verfahren verlangt ihm schnelle Entscheidungen ab, die er nur dann richtig treffen wird, wenn er die ihm vom materiellen und formellen Recht eingeräumten juristischen Möglichkeiten genau kennt. Stets muss er das Kernwissen präsent haben, um den Mandanten sicher zu leiten und von den anderen Verfahrensbeteiligten als wichtiger Verhandlungspartner oder auch als ernst zu nehmender Kontrahent eingestuft zu werden. Rechtsanwalt Schumacher verfügt im Bereich Kapitalstraftaten über langjährige forensische Erfahrungen.

Revisionsrecht

Für den Beschuldigten ist die Revision das letzte Rechtsmittel, für die Verteidigung bleibt sie eine Herausforderung. Beschränkt auf die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des Prozesses (im Rahmen der „Verfahrensrüge“) und des schriftlichen Urteils (mit der „Sach­rüge“), zeichnet sich das Revisionsverfahren durch Form- und Fristenstrenge aus und wird weitestgehend schriftlich geführt.

Steuerstrafrecht

Hier finden Sie alle Informationen zum Steuerstrafrecht.

Verkehrsstrafrecht

Entgegen der landläufigen Ansicht handelt es sich bei der Trunkenheit im Straßenverkehr nicht etwa um ein Kavaliersdelikt, sondern vielmehr um eine Straftat – mit äußerst einschneidenden Folgen. Man denke an den Verlust des Führerscheins durch die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Trunkenheitsfahrt. Die Trunkenheit im Straßenverkehr kann sowohl bei einer Fahrt nach dem Konsum von Alkohol als auch von Betäubungsmitteln (Cannabis, Haschisch, Marihuana, Heroin, Kokain, Amphetamin u.a.) verwirklicht werden kann. Das Verkehrsstrafrecht umfasst aber nicht nur die Trunkenheit im Straßenverkehr, sondern eine Vielzahl weiterer Straftaten, die sie bereits aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit begehen können. Verletzt sich Ihr Beifahrer oder der Unfallgegner bei einem Verkehrsunfall ist mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen der fahrlässigen Körperverletzung zu rechnen. Im Falle des Todes eines der Unfallbeteiligten bei einem Verkehrsunfall steht die fahrlässige Tötung im Raum.

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