Hilfe für Gastronomen bei Steuerhinterziehung

Gastronomiebetriebe stehen durch die Intensität des Bargeldverkehrs quasi unter Generalverdacht des Betriebsprüfers. Die Branche gilt aus Sicht der Finanzbehörden oft per se als steuerunehrlich. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung in der Gastronomie ist eine Thematik, die früher oder später jeden Gastronomen treffen kann. Die Steuerhinterziehung kann zu harten Strafen führen.

Rechtsanwalt Christian Schumacher ist als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht wie auch als Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht ein ausgewiesener Experte in diesem Bereich. Er vertritt seit Jahren die Inhaber von Gastronomiebetrieben deutschlandweit. Frau Rechtsanwältin Albertz als Fachanwältin für Steuerrecht unterstützt die Steuerberater der Inhaber bei den Einspruchsverfahren und ggf. auch vor dem Finanzgericht.

Da es seitens der Finanzbehörde oftmals zu existenzbedrohenden Schätzungen kommt, verfügt Rechtsanwalt Schumacher über ein hervorragendes Netzwerk an Experten, die entsprechende Gegenkalkulationen erstellen, die der Finanzbehörde entgegengehalten werden können und von den Strafgerichten akzeptiert werden. Nur so können steuerlich als auch strafrechtlich gute Ergebnisse erzielt werden.

Das Thema Steuern kann komplex und verwirrend sein, und es ist nicht ungewöhnlich, dass selbst erfahrene Gastronomen ungewollt in steuerliche Grauzonen geraten. Doch eines ist sicher: Wenn die Finanzbehörden die Situation bemerken, können die Konsequenzen schwerwiegend sein – hohe Geldstrafen, Nachzahlungen, Reputationsschäden und sogar strafrechtliche Verfolgung sind mögliche Folgen.

Wenn auch Sie Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt fürchten oder sich bereits damit konfrontiert sehen, ist jetzt an der Zeit, die Weichen richtig zu stellen und Unterstützung zu suchen. Unser Team von erfahrenen Anwälten und externen Beratern steht Ihnen zur Seite, um Sie durch diese schwierige Situation zu führen und Sie vor weiteren rechtlichen Problemen zu schützen.

Warum Sie uns kontaktieren sollten:

  1. Spezialisierte Expertise: Unsere Anwälte haben umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Steuerfragen in der Gastronomie. Wir kennen die spezifischen Herausforderungen, denen Sie gegenüberstehen, und sind mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften bestens vertraut.
  2. Verständnisvolle Beratung: Wir hören Ihnen aufmerksam zu und verstehen Ihre individuelle Situation. Kein Problem ist zu groß oder zu klein für uns. Uns liegt Ihre Zukunft am Herzen.
  3. Maßgeschneiderte Lösungen: Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre spezifische Steuerfrage. Unsere Zielsetzung ist es, Ihre Interessen zu schützen und Ihnen dabei zu helfen, Ihre Gastronomie auf soliden steuerlichen Grundlagen weiterzuführen.
  4. Diskretion: Wir behandeln Ihre Angelegenheit mit höchster Vertraulichkeit. Ihr Anliegen ist bei uns in sicheren Händen.
 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind für Sie da! Füllen Sie einfach das beigefügte Kontaktformular aus und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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