Notar in Lübeck

Ein Notar kann im Privatleben oder der Arbeitswelt in verschiedenen Situationen notwendig sein. Der Haupttätigkeitsbereich unserer Arbeit liegt in der Beurkundung und Tatsachenfeststellung. Notare sind dabei jederzeit zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet und vertreten damit keine Interessen einer der dazugehörigen Parteien. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Einsatz eines Notars in vielen Situationen unabdingbar, zusätzlich kann die unabhängige Beurkundung und Feststellung in vielen Fällen optional eingesetzt werden. Mit Hilfe unserer notariellen Beratung sind Sie somit immer in besten Händen und können sich unter anderem in folgenden Tätigkeitsbereichen auf unsere Unterstützung verlassen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinantrag, Erbausschlagung, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen etc.
  • eingetragener Verein: Gründung eines Vereins, Registeranmeldung, Anmeldung von Vorstandsänderungen
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügungen

Unsere Notare

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Immobilien

Die rechtlichen Beschränkungen für den Kauf oder die Schenkung einer Immobilie sind in Deutschland hoch. Wie gestaltet sich die Steuerbelastung bei einem Kauf? Macht eine Schenkung überhaupt Sinn? Wir unterstützen Sie sowohl beim Verkauf der Immobilie, als auch bei möglichen Schenkungsvorhaben oder beraten Sie rund um den sogenannten Nießbrauch. Ebenso stehen Ihnen die Notare Christian Maske, Kai Wohlschläger und Tim-Bastian Ditscher auch bei Hypothekenangelegenheiten, Fragen zu möglichen Grundschulden oder weiteren notariellen Immobilienangelegenheiten zur Seite.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Die privaten Lebensumstände können sich schnell ändern. Aus Verliebten werden Ehepaare, die rund um ihren Ehevertrag mit der notariellen Beratung jegliche Unklarheiten aus der Welt schaffen können. Gleichzeitig stehen wir Ihnen aber auch bei Scheidungs- und Partnerverträgen zur Verfügung oder unterstützen Sie bei allen Angelegenheiten rund um eine Adoption. Somit können Sie sich darauf verlassen, dass für den Falle einer Scheidung oder anderer Zwischenfälle alle Eventualitäten bedacht und besprochen werden.

Erbe und Schenkung

Die gesetzlichen Gegebenheiten beim Thema Erbrecht sind nicht einfach zu verstehen und so ist eine notarielle Unterstützung hier unabdingbar. Unsere Notare unterstützen Sie zum Beispiel beim Niederschreiben des Testaments oder dem Aufstellen des Erbvertrags. Zusätzlich dazu erstreckt sich unser Tätigkeitsbereich auch über die Nachlassverteilung, die Erbausschlagung, Schenkungsverträge, den Erbscheinantrag oder die vorweggenommene Erbfolge. Für die meisten Menschen ist es ein schönes und wichtiges Gefühl, zu wissen, dass nach ihrem Ableben sämtliche Unklarheiten bei der Erbfolge oder der Nachlassverteilung aus der Welt geschaffen sind. Genau dafür sorgen wir als Notare und so können Sie sich sicher sein, dass auch Ihr letzter Wille erfüllt wird.

Unternehmen

Unternehmensgründer und Unternehmensinhaber haben in der Regel genug mit dem eigenen Geschäft zu tun und sollten sich daher nicht auch noch um die Rahmenbedingungen Gedanken machen müssen. Verlassen können Sie sich auf unsere Hilfe nicht nur bei einer Neugründung eines Unternehmens, sondern auch bei der Umgestaltung Ihrer Unternehmensgesellschaft (UG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldungen oder auch die Beglaubigung von Urkunden gehören hier zu unseren Fachgebieten. Das BGB sieht für die Beglaubigung von Unterschriften zum Teil enorm strenge Rahmenbedingungen vor, wodurch diese in vielen Fällen zwingend in der Gegenwart eines Notars unterschrieben werden müssen. Zusätzlich dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich aber auch für alle Fragen und Unklarheiten jederzeit zur Verfügung.

Eingetragener Verein

Eingetragene Vereine unterliegen in Deutschland ganz besonderen Pflichten und Freiheiten. Wir klären Sie über diese vor der Gründung Ihres Vereins auf und unterstützen Sie zudem beim vollständigen Gründungsprozess oder der Registeranmeldung. Im weiteren Verlauf stehen wir ebenfalls jederzeit für Sie bereit, um zum Beispiel bei der Anmeldung von Vorstandsänderungen oder weiteren wesentlichen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, um einer anderen Person, zum Beispiel im Falle einer Notlage, eine Vollmacht auszusprechen. Der Bevollmächtigte wird dadurch zum Vertreter im Willen und übernimmt die Entscheidung für den nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber. Dieser Prozess setzt ein hohes Maß an persönlichem Vertrauen voraus, gleichzeitig ist die notarielle Beglaubigung auch mit einer großen Vertrauensbasis in diesem Zusammenhang dringend zu empfehlen. Zudem beraten wir Sie selbstverständlich auch gern zu anderen Möglichkeiten, wie zum Beispiel der Betreuungsverfügung. Der Vorteil ist in diesem Fall, dass die Verfügung nur greift, wenn sie wirklich benötigt wird. Auch hier müssen aber verschiedene Vorgaben des Gesetzgebers beachtet werden. Genau das Gleiche gilt, wenn eine Patientenverfügung erteilt werden soll. Oftmals geht es in diesem Zusammenhang zum Beispiel um lebenserhaltende Maßnahmen nach einer Operation oder im Rahmen einer Behandlung. Ein sensibler Bereich, der mit unserer notariellen Beratung auch genau so behandelt wird.