Bevor Sie einen Vertrag abschließen, der die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung zum Gegenstand hat, abschließen, sollten Sie sich durch einen auf Grundstücksrecht spezialisierten Rechtsanwalt individuell beraten lassen. So können bei Immobilienkaufverträgen spätere Streitfälle, Haftungsrisiken und Auslegungsprobleme vermieden werden. Beispiele hierfür sind häufig bestehende Unklarheiten der zulässigen Nutzung einer Immobilie, insbesondere wenn hieran Rechte Dritter bestehen, die Problematik der Haftung für Altlasten, die Frage von Erschließungskosten, Rechten Dritter am Grundstück, Fragen des Überbaus und häufig fehlender Baugenehmigung.
Lassen Sie sich deshalb in Ihrem eigenen Interesse vor Abschluss eines Vertrages, der Immobilien oder Rechte daran zum Gegenstand hat, individuell und umfassend beraten. Eine derartige Beratung kann der Notar, der die Verträge in der Regel zu beurkunden hat, nicht leisten, da er unparteilicher Berater beider Vertragsparteien sein muss und daher nicht Ihr Interessenvertreter sein kann.
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