Anwälte für Familienrecht

Trennung und Scheidung sind schwer für alle – erst Recht, wenn auch Kinder betroffen sind.

Die Einschaltung einer Fachanwältin für Familienrecht kann häufig schon vor Einleitung der räumlichen Trennung der Eheleute sinnvoll sein. Schon dann können die ersten „Meilensteine“ gesetzt werden. In kaum einem anderen Fall werden für die Betroffenen so gravierende und persönliche Weichen gestellt wie im Familienrecht. Deshalb ist es für Sie wichtig, fachkundige Spezialisten an Ihrer Seite zu haben, die Sie von Anfang an professionell beraten und vertretenRechtsanwältin Engelland ist seit dem Jahr 2000 ganz überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts aktiv.

Fast jede zweite Ehe wird geschieden. Mit Trennung und Scheidung kommen eine Fülle von Problemen auf die Beteiligten zu, die nicht nur unterhalts- und vermögensrechtlicher Art sind, sondern auch die Belange der Kinder auf ganz massive Weise mit einschließen. Aufgabe der Fachanwälte für Familienrecht ist es auch, die betroffenen Eheleute in die Lage zu versetzen, ihre Auseinandersetzungen einvernehmlich zu regeln, damit sich die Ehepartner auch nach der Scheidung mit Anstand begegnen können.

Die Fachanwälte für Familienrecht bemühen sich auch, Sorgerechtsregelungen zu treffen und Hilfe bei der Durchsetzung gerechter Umgangsregelungen zu leisten.
Auch Kindes- oder Ehegattenunterhalt, die Weiternutzung der Ehewohnung oder die Aufteilung des gemeinsamen Hausrates wird von den Fachanwälten für Familienrecht erarbeitet. Auch schuldrechtliche Ansprüche, die auch in eheähnlichen Lebensgemeinschaften auftreten können, werden durchgesetzt.

Das Familienrecht umfasst u. a.:

  • Ehescheidung
  • Elterliche Sorge
  • Ehewohnung – Zuweisung
  • Gesamtschuldnerausgleich
  • Gewaltschutzgesetz (Maßnahmen)
  • Hausrat
  • Verfahrenskostenhilfe
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Umgang
  • Unterhalt (Kindes-, Trennungs-, nachehelicher Unterhalt)
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich (Renten)
  • Vertragsgestaltung, steuerliche und sozialrechtliche Bezüge
  • Verwandtenunterhalt (Kinder für Eltern)
  • Zugewinn, Gütertrennung, Gütergemeinschaft

 

Bitte prüfen Sie stets für sich, ob auch vor der Heirat eine Beratung erfolgen soll, insbesondere zum Thema Ehevertrag. Mit einem Ehevertrag können Sie möglicherweise die Weichen stellen, sollte es später in Ihrer Ehe doch zu einer Trennung oder gar Scheidung kommen.

Nehmen Sie gerne ein Erstberatungsgespräch wahr, um für sich in Erfahrung zu bringen, ob es sinnvoll ist, in Ihrem Falle einen Ehevertrag abzuschließen und wenn ja, mit welchem Inhalt. Es kann große Bedeutung haben, wenn es schon vor der Ehe auf der einen oder anderen Seite Immobilien gibt oder anderes Vermögen, das mit in die Ehe eingebracht wird.

Darüber hinaus kann im Zuge einer Trennung darüber gesprochen werden, ob eine Trennungs-und ggf. Scheidungsfolgevereinbarung sinnvoll ist.

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