Das Arbeitsstrafrecht ist ein höchst komplexes Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Dies liegt vor allem an der Überschneidung der unterschiedlichen Rechtsgebiete. Die Verteidigung in diesen Fällen setzt neben der strafrechtlichen Expertise auch umfassende Kenntnisse im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht voraus. Rechtsanwalt Schumacher als Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht wie auch Rechtsanwältin Albertz als Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht verfügen über diese notwendigen Kompetenzen. Bei Fragen des Arbeitsrechts können Sie auf die Expertise der Rechtsanwälte Schlüter und Ditscher in ihrer Kanzlei zurückgreifen, die beide Fachanwälte für Arbeitsrecht sind.
Rechtsanwalt Schumacher verteidigt in einer Vielzahl von Verfahren wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit oder der sogenannten Schwarzarbeit (§§ 266a StGB, 370 AO). Diese Vorschriften wenden sich in erster Linie an die Arbeitgeber, sodass auch von Arbeitgeberstrafrecht gesprochen wird.
Das Arbeitsstrafrecht beschäftigt sich mit strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dabei werden Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften geahndet.
Typische Verstöße, die unter das Arbeitsstrafrecht fallen können, umfassen:
Arbeitsstraftaten sind in verschiedenen Gesetzbüchern geregelt, wie dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und anderen speziellen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Es ist von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geltenden Arbeitsgesetze einhalten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten oder Verdachtsmomenten ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat von einem spezialisierten Fachanwalt einzuholen.
Wir unterstützen Sie in jedem Stadium des Verfahrens – ab Beginn einer Ermittlungsmaßnahme der Zollbehörden bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Daneben bieten wir Unterstützung in den bei den Sozialversicherungsträgern laufenden Beitragsverfahren sowie im Zusammenhang mit der Nachforderung von Lohnsteuern durch das Finanzamt.
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