Ein Großteil der Menschen in Deutschland verdient sein Geld als Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Die Rechte und Pflichten, denen der Beschäftigte dabei unterliegt, werden durch das Arbeitsrecht geregelt. Auch den Arbeitgeber treffen verschiedene Pflichten, genauso wie er gegenüber dem Arbeitnehmer bestimmte Rechte geltend machen kann. Wie der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau ausgestaltet wird und wer was tun darf oder muss, regelt dabei das Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet untergliedert sich in Deutschland in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Während das Individualarbeitsrecht ganz konkret das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt, sind im Kollektivarbeitsrecht Beziehungen zwischen den Tarifparteien, also etwa zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sowie die Beziehungen zum Betriebsrat geregelt. Auf betrieblicher Ebene ist in den meisten Fällen das Individualrecht von Bedeutung. Im Streitfall sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen Anwalt hinzuziehen.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag bzw. einen Anstellungsvertrag unterschreiben, dann gehen Sie ein sogenanntes privatrechtliches Schuldverhältnis über die Erbringung einer Leistung gegen ein Entgelt ein, so die juristische Formulierung. Der Arbeitsvertrag steht dabei aber nicht für sich allein, sondern ist in eine Reihe weiterer Gesetze und tariflicher Vereinbarungen eingebunden. Dazu gehören vor allem Tarifverträge, das nationale Arbeitsrecht, aber auch Verordnungen auf der Ebene der EU.
Der Arbeitsvertrag darf dabei nicht gegen diese Regelungen verstoßen. In diesem Rahmen haben die Vertragspartner aber auch eine gewisse Freiheit für die Ausgestaltung. Prinzipiell gilt für den Arbeitsvertrag, dass dieser ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründet.
So können Sie als Arbeitnehmer nicht frei darüber entscheiden, wann und wo Sie Ihrer Arbeit nachgehen. Der Arbeitgeber ist durch sein Weisungsrecht berechtigt, Sie in die Arbeitsorganisation einzugliedern. Auch Inhalt und Art und Weise der Durchführung der Arbeit können durch den Arbeitgeber vorgegeben werden. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung eines Lohns. Dass es dabei zu Interessensgegensätzen und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartner kommen kann, liegt fast schon auf der Hand. In einigen Fällen ist es deshalb durchaus ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen.
Die meisten Streitfälle entstehen erfahrungsgemäß am Ende eines Arbeitsverhältnisses, vor allem dann, wenn Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen. Gerade deshalb sollte aber bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses besonders genau hingeschaut werden und unter Umständen auch bereits in dieser Phase ein Anwalt einbezogen werden. Es ist wichtig, einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift genau zu prüfen. Zwar bieten Unternehmen in der Regel Standardverträge an, die nur sehr eingeschränkt verändert werden können. Wichtige Punkte, die unter Umständen jedoch noch einmal verhandelt werden können, sind etwa Weiterbildungsmöglichkeiten, zusätzliche Lohnbestandteile wie etwa die Nutzung eines Dienstwagens. Tatsächlich Hilfe durch einen Anwalt benötigen Sie aber, wenn es zu Streitigkeiten über den Vertragsinhalt und dessen Auslegung kommt. Regelmäßig zu Streitigkeiten kommt es dabei in Bezug auf die konkrete Ausübung der Tätigkeit. Sind Sie etwa nicht mit den Tätigkeiten einverstanden, die Ihnen im Betrieb zugewiesen werden und stimmen diese auch nicht mit den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag überein, kann dies ein Fall für den Anwalt sein. Weitere Bereiche sind Urlaubsregelungen oder die Einordnung in eine bestimmte Gehaltsgruppe. Auch hier können wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Orientierung und Unterstützung bieten.
Wichtig ist ein anwaltlicher Beistand aber vor allem im Rahmen einer Kündigung. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung, dann können Sie entweder dagegen vorgehen oder aber zumindest bessere Bedingungen für diese Kündigung erwirken. Dies kann etwa in einer längeren Kündigungsfrist, in einer (höheren) Abfindung oder in einem möglichst guten Zeugnis bestehen. Nicht immer ist dafür eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Häufig reicht es aus, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Vorher sollten Sie sich aber unbedingt Beistand durch einen Anwalt einholen.
Im Arbeitsrecht laufen häufig sehr kurze Fristen, z.B. 3 Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Daher ist häufig eine zeitnahe Beratung erforderlich, für die wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen.
Häufiger noch als der Arbeitnehmer ist man als Arbeitgeber auf die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt angewiesen. Während große Unternehmen eine Personalabteilung unterhalten, die sich um die juristisch korrekte Gestaltung von Arbeitsverträgen kümmert, wird diese Aufgabe in kleineren Unternehmen eher nebenbei erledigt. Dabei kann es immer wieder zu Fehlern und Versäumnissen bei der Vertragserstellung kommen, die es im Ernstfall schwierig machen, sich gegen klagende Arbeitnehmer vor Gericht durchzusetzen. Die Streitfälle sind häufig die gleichen, wie auch aus Sicht der Arbeitnehmer. Häufig kommt es zu Streitigkeiten bei Formulierungen im Arbeitszeugnis. Auch Arbeitgeber sollten allerdings nicht sofort den Weg den gerichtlichen Weg wählen , sondern das Gespräch suchen und sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Eine bestmögliche Rechtssicherheit ist dabei allerdings eine zentrale Voraussetzung. Dafür sorgen wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Wir unterstützen unsere Mandanten im innerbetrieblichen Bereich und bei Konflikten mit Dritten – wie anderen Unternehmen oder Gewerkschaften.
Was der Arbeitnehmer im Unternehmen zu tun hat, wann und wo er seiner Arbeit nachgehen muss und was er dafür an Lohn erhält, das regelt vor allem der Arbeitsvertrag. Dieser muss aber in Einklang mit den arbeitsrechtlichen Vorschriften stehen und regelmäßig angepasst werden. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Vertrages kommt, können wir als Anwälte die Rechtslage genauestens erklären. Sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch des Arbeitnehmers können wir auch bei der Entscheidung helfen, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob ein Richter entscheiden sollte.
Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.