Ihr Spezialist im Steuerstrafrecht in Hamburg

Das Steuerstrafrecht ist ein komplexes und sehr sensibles Thema. In diesem Blog werden Sie einen Überblick über die verschiedenen Aspekte des Steuerstrafrechts in Deutschland erhalten. Sie erfahren, welche Straftaten im Steuerstrafrecht fallen und welche Strafen hier drohen. Außerdem wird aufgezeigt, welche Verteidigungsmöglichkeiten Sie haben, falls Sie doch einmal in eine steuerliche Angelegenheit verwickelt sind und in welchen Bereichen wir als Anwaltskanzlei für Steuerstrafrecht tätig sind.

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Was ist Steuerstrafrecht?

In Deutschland gibt es einige Rechtsgebiete, die für den Laien kaum durchschaubar sind. Das Steuerstrafrecht ist eines dieser komplexen Gebiete und befasst sich mit Straftaten, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuern begangen werden. 

Die meisten Menschen haben zwar keine Ahnung von dem Großteil der Gesetze und Verordnungen rund um das Thema Steuern, aber dennoch möchten viele wissen, was genau unter Strafe steht und welche Konsequenzen einem drohen, falls man gegen das Gesetz verstoßen sollte. In diesem Blogartikel wird daher auf das Steuerstrafrecht in Deutschland eingegangen und erläutert, worum es sich hierbei handelt.

Welche Gerichte sind zuständig?

Im deutschen Steuerstrafrecht sind verschiedene Gerichte zuständig. Zum einen ist das Finanzgericht (FG) für die Entscheidung über Streitigkeiten im Bereich der körperschaftlichen und gewerblichen Rechtsverhältnisse zuständig. Darüber hinaus ist das FG auch für die Überprüfung von Bußgeldentscheidungen der Finanzbehörden zuständig.

Zum anderen ist das Amtsgericht (AG) für Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig, die mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bzw. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr bestraft werden können.

Welche Straftaten fallen unter Steuerstrafrecht?

In Deutschland kann man sich strafbar machen, wenn man seine Steuern nicht ordnungsgemäß bezahlt oder abgibt. Das Steuerstrafrecht regelt diese Straftaten und legt die entsprechenden Strafen fest. Folgende Straftaten fallen unter das Steuerstrafrecht: 

  • Steuerhinterziehung: Wer seine Steuern absichtlich hinterzieht, macht sich strafbar. Die Strafe richtet sich hier nach dem jeweiligen Fall und kann bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe betragen.
  • Steuerbetrug: Betrügt man bei der Abgabe von Steuererklärungen, macht man sich ebenfalls strafbar. Auch hier richtet sich die Strafe nach dem jeweiligen Fall und kann bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe betragen.
  • Untreue: Wer als Beamter oder Angestellter Geld von seinem Arbeitgeber unterschlägt oder veruntreut, macht sich strafbar. Die Strafe richtet sich hier ebenfalls nach dem jeweiligen Fall und kann bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe betragen.

Wie werden diese Strafen geahndet?

Im Steuerstrafrecht unterscheidet man zwischen der Geldstrafe und der Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe ist die häufigste Strafe, die bei einer steuerlichen Straftat verhängt wird. Sie wird in der Regel nach dem Vermögen des Täters berechnet und kann bis zu fünf Jahren betragen. 

Bei schweren Straftaten kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die jedoch selten ist. In Deutschland gibt es keine spezielle Haftanstalt für Steuerstraftäter, sondern sie werden in allgemeinen Haftanstalten untergebracht.

Bereiche, in denen wir als Anwaltskanzlei im Steuerstrafrecht tätig sind

Wir haben uns auf das Steuerstrafrecht spezialisiert und können unseren Mandanten in vielen verschiedenen Bereichen helfen. Wir können beispielsweise bei der Verteidigung gegen eine Anklage wegen Steuerhinterziehung oder anderer steuerrelevanter Straftaten helfen. 

Darüber hinaus können wir auch bei der Wahrnehmung von Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt behilflich sein – etwa, wenn es um die Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern geht.

Selbstanzeige

Ein Straftatbestand liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich und gewollt eine strafbare Handlung begeht. Im Falle einer Selbstanzeige kommt es jedoch nicht zu einer Anklage oder zu einem Strafverfahren, da die Person selbst die Tat eingestanden hat. 

In Deutschland kann man sich selbst anzeigen, um Strafmilderung zu erlangen oder um einem Strafverfahren zu entgehen. Selbstanzeigen werden jedoch nur dann anerkannt, wenn sie vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens oder vor Anklageerhebung erfolgen. 

Die Anerkennung einer Selbstanzeige setzt ferner voraus, dass der Täter die Tat vollständig und wahrheitsgemäß gesteht und sämtliche Angaben zur Tat sowie zu den Beteiligten macht. Zudem muss der Täter bereit sein, die Konsequenzen seiner Tat zu tragen und sich kooperativ verhalten. 

Die Anerkennung einer Selbstanzeige ist immer vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Steuern hinterzieht, können Sie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob es sich um ein strafrechtlich relevantes Verhalten handelt und ermittelt gegen die Person. 

Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass tatsächlich Steuern hinterzogen wurden, wird gegen die Person ein Strafverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren muss die Person dann nachweisen, dass sie keine Steuern hinterzogen hat. 

Wird dies nicht nachgewiesen, drohen ihr Geldstrafen oder sogar Haftstrafen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Steuern hinterzieht, sollten Sie daher unbedingt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. 

Nur so kann geklärt werden, ob tatsächlich Steuerhinterziehung vorliegt und die Person strafrechtlich belangt werden kann.

Steuerordnungswidrigkeiten

In Deutschland kommt es regelmäßig zu Verstößen gegen die Steuerordnung. Dabei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Schweregrad des Vergehens. 

Einige Beispiele für Steuerordnungswidrigkeiten sind: 

    das Nichteinreichen einer Steuererklärung
  • das Versäumen der Zahlung einer Steuerforderung
  • das Bekanntwerden von unrechtmäßig erlangten Steuervergünstigungen
  • das Verbergen von Einkünften oder Vermögenswerten vor dem Finanzamt

Die meisten Steuerordnungswidrigkeiten werden jedoch gar nicht bemerkt, da sie von den Finanzbehörden selbst aufgedeckt werden. In diesem Fall entscheiden die Behörden selbst, ob und in welcher Höhe eine Strafe erhoben wird.

Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren

Eine Betriebsprüfung ist ein Prüfverfahren des Finanzamtes, um festzustellen, ob die Unternehmereinnahmen und -ausgaben korrekt versteuert wurden. Für die Durchführung einer Betriebsprüfung muss das Finanzamt zunächst einen Bescheid erlassen. 

Dieser Bescheid wird an den Steuerpflichtigen übermittelt und enthält die Ankündigung, dass das Finanzamt in den kommenden Wochen bei ihm vorbeischauen wird, um seine Unterlagen zu prüfen.