OMBUDSMANN IN Hamburg

Ich bin aktuell als Ombudsmann für den Zweckverband Ostholstein und die Stadtwerke Neumünster tätig. Wenn Sie Hinweise auf Verstöße gegen Regelkonformitäten oder sonstigen Hinweise haben, bin ich jederzeit für Sie der richtige Ansprechpartner. Sollten Sie solche Informationen haben, melden Sie Sich gern bei mir. Sie erreichen mein Büro unter: (040) 60 77 077 40 – ich werde mich umgehend bei Ihnen melden. In dringenden Fällen erreichen Sie mich direkt per E-Mail unter ombudsmann@prehn-recht.de oder telefonisch unter: 0173/6034673

WICHTIG: Bitte senden Sie mir vertrauliche Daten verschlüsselt zu!

DIESE OMBUDSMANN-MANDANTEN VERTRAUEN MIR:

Der Ombudsmann ist Ansprechpartner für den Hinweisgeber. Hinweisgeber kann jedermann sein, so z. B. Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter oder außenstehende Dritte, wie z. B. Geschäftspartner, Mitbewerber bei Auftragsvergabe oder gänzlich Unbeteiligte, die zufällig von einem möglicherweise strafbaren Sachverhalt Kenntnis erlangen. Die eigenen Informationen, die auch z. B. Betrugs- und Untreuefälle zum Nachteil des Mandanten sein können, habe ich sodann auf die Werthaltigkeit zu überprüfen und nach Freigabe in der Regel anonymisiert weiterzugeben.

Versuchen Sie nicht Beweise zu sammeln. Setzen Sie sich lieber frühzeitig mit mir in Kontakt. Auch, wenn Sie nur über Hinweise verfügen. Es ist kein Anschwärzen. Im Gegenteil, meist kann so größerer Schaden verhindert werden. Ihr Ziel liegt ja in der Klärung der Situation. Sanktionen müssen Sie in diesem Falle nicht befürchten, auch nicht, wenn sich Ihre Beweise im Nachgang als inkorrekt darstellen.

Gerade wenn ein direkter Vorgesetzter in Ihren Hinweis verstrickt ist, ist das Aufsuchen einer internen Stelle schwierig. Auch hier gilt, wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie erst mich. Für die erste Kontaktaufnahme empfehle ich Ihnen einen Anruf. Meine Kontaktdaten finden Sie weiter oben auf dieser Seite. Alles andere klären wir dann in einem Gespräch.

Eine Kontaktaufnahme zu Dritten mit firmeninternen Abläufen kann grundsätzlich einen Verstoß gegen Ihre Verschwiegenheitsklausel sein. Auch den Kontakt zu dem Medien ist selten juristisch zu rechtfertigen. Wie bereits erwähnt: Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an mich.

Ich sichere Ihnen uneingeschränkte Vertraulichkeit zu. Solange Sie es mir nicht gestatten Ihren Namen und den vorgetragenen Sachverhalt bekannt zu geben, wird dies nicht passieren und ist mir auch nicht erlaubt.

Meine Inanspruchnahme ist für Sie kostenlos.

HIER FINDEN SIE MICH