Anwalt für Sozialrecht

Das Sozialrecht ist das Recht der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit.

Ansprüche auf Sozialleistungen sind für die Betroffenen daher oft existenziell. Doch der Staat steht unter Sparzwang und auch Behörden machen Fehler.

Das Sozialrecht begleitet die meisten Menschen buchstäblich von der Geburt bis zum ihrem Lebensende. Die Übernahme von Krankenbehandlung durch Krankenkassen, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen aus dem Arbeitnehmerlohn, Unterstützungsleistungen während Ausbildung, Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie Rente und Pflegebedürftigkeit sind Beispiele für alltägliche Berührungspunkte mit den zentralen Bereichen des Sozialrechts.

Dennoch ist die Kenntnis der dahinterstehenden Rechtsmaterie in der Bevölkerung und Anwaltschaft verhältnismäßig wenig verbreitet. 

Mit unserer Erfahrung und fundierten Spezialkenntnissen beraten und vertreten wir Sie gern bei Anliegen aller Art. 

Das Sozialrecht ist in den insgesamt 13 Büchern des Sozialgesetzes (SGB I-XII, SGB IVX) sowie zahlreichen weiteren, besonderen Gesetzen geregelt. 

Sie haben eine Leistung beantragt und der Sozialleistungsträger hat abgelehnt? Oder sind Ihre Leistungsansprüche oder Beiträge falsch berechnet worden? 

In diesem Fall ist es wichtig, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist binnen eines Monats, in der Regel schriftlich, bei der Behörde einzureichen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, steht Ihnen der Klageweg zum Sozialgericht offen (in Ausnahmefällen ist das Verwaltungsgericht zuständig).

Ebenso vertreten wir Sie als Arbeitgeber bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen von sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen oder Statusfeststellungsverfahren und bei Beitragsnachforderungen.

Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – vertrauensvoll und kompetent.  

Das Sozialrecht umfasst unter anderem:

  • Arbeitslosengeld und Bürgergeld
  • gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, z.B. Krankengeld, Pflegegeld
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Altersrente
  • Statusfeststellungsverfahren, Sozialversicherungsprüfungen
  • Schwerbehindertenrecht und Eingliederungshilfe
  • Sozialhilfe, z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege (Heimkosten)
  • Soziales Entschädigungsrecht nach dem BVG und OEG (ab 01.01.2024: SGB IVX)
  • Kindergeld
  • Elterngeld und Elternzeit
  • Wohngeld
  • BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe

 

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir zur Zeit leider keine neuen Mandate aus dem Bereich Bürgergeld/Sozialhilfe/Wohngeld annehmen können. Änderungen bleiben vorbehalten.

Ihr Ansprechpartner

Jetzt Termin vereinbaren!