Anwalt für Tax Compliance

Tax-CMS verfolgen den Zweck, Unternehmen insbesondere bei der Erstellung fristgerechter und inhaltlich richtiger Steuererklärungen zu unterstützen. Die Missachtung dieser gesetzlichen Pflichten kann erhebliche steuerstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn bereits die nicht fristgerechte bzw. inhaltlich unzutreffende Abgabe einer Steuererklärung kann den Tatbestand eines Steuerdelikts erfüllen. Geschieht die Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflicht bedingt vorsätzlich, steht schnell der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum, ansonsten droht ggf. der Vorwurf der leichtfertigen Steuerverkürzung.

Das BMF hat in seinem Schreiben vom 23.05.2016 den AEAO zu § 153 geändert. Danach kann die Einrichtung eines internen Kontrollsystems zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten ein Indiz gegen das Vorliegen einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung bzw. leichtfertigen Steuerverkürzung darstellen.

Ansprechpartner

Jetzt Termin vereinbaren!

Tätigkeitsschwerpunkte